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TRÄGT MEINE VERSICHERUNG DIE KOSTEN FÜR EINE BEHANDLUNG BEI EINEM ERNÄHRUNGSBERATER MIT ZERTIFIZIERUNG?

Sowohl die Ernährungstherapie (§ 43 SGB V ) als auch die Ernährungsprävention (§20 SGB V ) werden anteilig von deiner Krankenkasse bezuschusst. Solltest du die Beratungskosten selber tragen wollen, benötigst du keine weiteren zusätzlichen Formulare. Der Gesamtbetrag wird im Rhamen der ersten Beratungsleistung entrichtet. Zum letzten Termin hin, kannst du dir mit der ausgestellten Rechnung, den Krankenkassenzuschuss gutschreiben lassen.

Nutze jetzt auch die Online Beratung. So sparst du Zeit und bleibst trotzdem örtlich flexibel.

WIE LÄUFT EINE ERNÄHRUNGSBERATUNG AB?

In der Regel beginnt die erste Sequenz mit dem kostenlosen Erstkontakt. Hier besprechen wir Ziele und Anliegen, welche Grundlage für alle Beratungseinheiten sind. Außerdem können akute Beschwerden bereits von Beginn an, durch meine Hilfestellungen gelindert werden.

Hast du dich erstmal entschieden, erstelle ich für deine Krankenkasse einen Kostenvoranschlag. Des Weiteren benötige ich eine von deinem Arzt ausgehändigte Notwendigkeitsbescheinigung, damit du von der Bezuschussung profitieren kannst. Es dauert nur wenige Tage bis die Genehmigung zur Ernährungsberatung vorliegt.

Die Beratungseinheiten bauen aufeinander auf.

  • Erstkontakt

  • Anamnese

  • Ernährungsprotokoll

  • Auswertung & Optimierung des Ernährungsprotokolls

  • Beratung zur Sicherung des neuen Ernährungszustandes im Alltag

  • Finale Gesprächseinheit für offene Fragen und Fazit

Kosten und ablauf

WAS IST EIN/EINE ERNÄHRUNGSBERATER/IN MIT ZERTIFIZIERUNG?

Ernährungsberatung wird durch qualifizierte Ernährungsfachkräfte durchgeführt. Diese sind in der Regel Diätassistenten oder Ökotrophologen. Durch meine zusätzliche Zertifizierung als qualifiziertes Mitglied im Verband der Diätassistenten VDD e.V. und DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung), gewährleiste ich dir eine Ernährungstherapie mit umfangreichem aktuellem Fachwissen.

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